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Mit Abschluss der Buchung erkennen Sie folgende Geschäftsbedingungen an:

1. Abschluss des Reisevertrages

  • Die Anmeldung zu einer Reise kommt ausschliesslich per Email zustande und gilt als Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages seitens des Kunden gegenüber Travelombia Tours S.A.S. Das Angebot ist basiert auf einem Reisevorschlag seitens Travelombia Tours S.A.S.
  • Per elektronischer Buchungsbestätigung kommt der Reisevertrag zwischen Kunde und Travelombia Tours S.A.S. zustande.
  • Bei Abweichung der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung gilt diese als neues Vertragsangebot seitens Travelombia Tours S.A.S. gegenüber dem Kunden.
  • Travelombia Tours S.A.S. ist 10 Werktage an dieses Angebot gebunden. Innerhalb dieser Frist kann das Angebot seitens des Kunden durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung angenommen werden. Nur so entsteht ein Reisevertrag zwischen den beiden Parteien.
  • Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen (aus dem Reisevertrag) der von ihm mitangemeldeten Reiseteilnehmern.

2. Leistungsverpflichtung von Travelombia Tours S.A.S.

  • Die Leistungsverpflichtung der Travelombia Tours S.A.S. ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung und unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenvereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind nur gültig, wenn diese von Travelombia Tours S.A.S. schriftlich bestätigt wurden. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können, soweit keine einzelvertragliche Einigung vorliegt, nicht erstattet werden.
  • Leistungserbringer (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, örtliche Reiseleitung) sind von Travelombia Tours S.A.S. nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reisebeschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen.

3. Zahlung

  • Zum Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises zu leisten.
  • Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall in der Buchungsbestätigung vereinbart ist, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
  • Bei einer Buchung weniger als einen Monat vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort zu begleichen.
  • Die Reiseunterlagen (Voucher) erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises per Email zugesandt.
  • Wird der Reisepreis seitens des Kunden nicht vollständig bezahlt, so tritt Travelombia Tours S.A.S. von der Reiseleistung zurück und verlangt vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten (siehe 6.), ausser dieser hatte ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
  • Der Reisepreis kann auf unser kolumbianisches Konto überwiesen werden. Die anfallenden Überweisungsgebühren trägt der Kunde. Auch kann per Kreditkarte bezahlt werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten von 7% des Reisepreises müssen wir in diesem Falle leider dem Kunden berechnen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

  • Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
  • Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:
    • Die Travelombia Tours S.A.S. kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.
    • Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
    • Die Travelombia Tours S.A.S. hat den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umstände hiervon zu unterrichten.
    • Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem Reiseprogramm des Reiseveranstalters zu verlangen, sofern dieser zu einem solchen Angebot tatsächlich in der Lage ist. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich, nach Erklärung der Travelombia Tours S.A.S. über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
  • Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise, Änderungen vorgenommen (Umbuchung) ist von der Travelombia Tours S.A.S. zu prüfen, ob die Durchführung gewährleistet werden kann. Für Umbuchungswünsche kann die Travelombia Tours S.A.S. Umbuchungsgebühren verlangen.
  • Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist die Travelombia Tours S.A.S. soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechnen und in Rechnung zu stellen.

5. Kündigung des Vertrags durch Travelombia Tours S.A.S.

  • Die Travelombia Tours S.A.S. kann vom Reisevertrag zurücktreten, (1) wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis eintritt oder (2) wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden.

6. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

  • Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Travelombia Tours S.A.S. vom Reisevertrag zurücktreten.
  • In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen der Travelombia Tours S.A.S. folgende pauschale Entschädigungen zu. Maßgeblich für dessen Bemessung ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

Die Stornogebühren sind wie folgt nach Tagen vor dem Anreisetag:

bis 30 Tage vor Reiseantritt: Verlust der Anzahlung

ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 45% der Reisekosten

ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 55% der Reisekosten

ab 14. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt: 75% der Reisekosten

ab 2 Tage vor Reiseantritt: 95% der Reisekosten

  • Die Travelombia Tours S.A.S. behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Dies betrifft vor allem Fremdleistungen von Linien- und Charterfluggesellschaften welche oftmals bis zu 100% Stornogebühren veranschlagen.
  • Vermittelt die Travelombia Tours S.A.S. einen Charter- oder Linienflug zu den Gruppenreisen oder zu Individualreisen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis 100 % nach Ticketausstellung betragen, dies richtet sich nach den Bedingungen der Fluggesellschaft.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.

7. Obliegenheiten des Reisenden

  • Die Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der Travelombia Tours S.A.S. dahingehend konkretisiert, dass der Reiseteilnehmer verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von der Travelombia Tours S.A.S. beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
  • Ist von der Travelombia Tours S.A.S. keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (siehe hierzu auch die Reiseausschreibung), so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, der Travelombia Tours S.A.S. direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit der Travelombia Tours S.A.S. kann unter der in den Reiseunterlagen (Vouchern) angegebenen Adresse aufgenommen werden.
  • Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet bleibt.
  • Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts.
  • Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Travelombia Tours S.A.S., bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisegast bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
  • Die Obliegenheit des Kunden reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit der Travelombia Tours S.A.S. abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
  • Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Flug-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

  • Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Die Travelombia Tours S.A.S. dient ihm dabei als Informationsquelle zu den obig genannten Bestimmungen.
  • Die Travelombia Tours S.A.S. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
  • Alle Kosten und Nachteile, die dem Reiseteilnehmer aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

9. Versicherungen

  • Die Travelombia Tours S.A.S. empfiehlt den Abschluss einer Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung, ggf. einer Reiserücktrittskosten- bzw. weiterer Versicherungen. Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten

10. Haftung

  • Die Travelombia Tours S.A.S. haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der in unserem Programm ausgeschriebenen Reisen bis max. zur vollen Höhe des Reisepreises. Bei Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und anderen Leistungsträgern sind wir nur Vermittler. Hierfür übernehmen wir keine Haftung bei Unfällen, Verlusten oder Beschädigungen gleich welcher Art. Die Haftpflicht dieser Unternehmen wird davon jedoch nicht berührt. Für eventuelle Störungen, die durch die Lebensart der örtlichen Bevölkerung entstehen (Tanzmusik in den frühen Morgenstunden etc.) wird nicht gehaftet. Störungen, die auf Grund „leichtsinnigen“ oder fahrlässigen Verhaltens des Reisenden eintreten (z.B. Trunkenheit, Überfälle, etc.) sind von der Haftung des Reiseanbieters Travelombia Tours S.A.S. generell ausgeschlossen. Für den Fall einer Entführung oder eines kriminellen Deliktes übernimmt Travelombia Tours S.A.S keine Haftung. Wir haben uns bemüht, Ihnen bei allen Reisen eine sorgfältige Auswahl der Transportmittel, Unterbringungen und angebotenen Nebenleistungen zu bieten. Sollte dennoch einmal die Leistung der Ausschreibung nicht entsprechen, ersuchen wir Sie, diesen Umstand sofort dem Reiseleiter, Fahrer oder unserem örtlichen Vertreter zu melden, damit diese umgehend Abhilfe schaffen können. Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde muss sich, um seine Forderungen gegenüber dem Reiseanbieter Travelombia Tours S.A.S. geltend machen zu können, über die Nichterbringung einer Leistung eine Bestätigung aushändigen lassen, damit er eine Reklamation vorbringen kann. Diese ist unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Wochen nach Reiseende, dem Reiseanbieter Travelombia Tours S.A.S. mitzuteilen. Ansprüche sind schriftlich mittels Beweisunterlagen zu stellen. Reiseleiter etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

11. Besonderheiten von Abenteuerreisen

  • Verspätungen von Transportmitteln der jeweiligen Zielgebiete wie Zug, Bus, Bahn oder Flugzeug können vorkommen. Lokale Veranstaltungen wie Märkte oder Feste werden in Ländern der Dritten Welt oftmals kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgesagt. Es ist ausdrücklich zu berücksichtigen, dass Unterkünfte in den von uns angebotenen Zielgebieten nicht immer am europäischen Standard gemessen werden können. Mangelhafte sanitäre Anlagen oder hygienische Mängel können vorkommen.
  • Information über körperliche Anforderungen und Klima: Alle Angaben über körperliche Anforderungen und Klima wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen als Kundenservice. Da körperliche Anforderungen eine extrem subjektive Komponente beinhalten und Klimaschwankungen jederzeit möglich sind, wird für die in diesem Zusammenhang erstellten Angaben keinerlei Gewähr übernommen.
  • Impfungen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Impfempfehlungen unbedingt vor Abreise bei entsprechender medizinischer Fachberatung eingeholt werden sollten.

12. Gültigkeit der Angaben

  • Die auf der Website gemachten Angaben dienen lediglich der Information und sind als Reisevorschläge zu verstehen. Änderungen sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend ist allein der Inhalt der Buchungsbestätigung. Irrtümer bei der Leistungsbeschreibung oder in Angeboten bleiben vorbehalten.

13. Sonstiges

  • Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.

14. Rechtswahl, Gerichtsstand

  • Travelombia Tours S.A.S. ist ein kolumbianisches Unternehmen mit Firmensitz in Envigado-Antioquia. Aus diesem Grund werden für sämtliche Ansprüche kolumbianisches Recht und Gerichtsstand in Envigado-Antioquia vereinbart.
  • Registrierung bei der Handelskammer in Envigado-Antioquia (Cámara de comercio): NIT 900853415-8; Nationale Registrierung in der Tourismusbranche (RNT): 93117